Kontaktieren Sie uns gerne    04347 1021 | Besuchen Sie uns gerne auf LinkedIn

Ulrich Finkeißen

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Ulrich Finkeißen

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsberatung zum Erbrecht auch für Bordesholm

Meine Rechtsanwaltskanzlei habe ich im Jahr 2012 hier in Flintbek eröffnet. Drei Jahre später habe ich sie um das Notariat ergänzt. Im Jahr 2017 habe ich erfolgreich den Lehrgang zum Fachanwalt für Erbrecht bei der Deutschen Anwaltsakademie absolviert. 


Zusammen mit meinem engagierten mehrköpfigen Team biete ich eine fachanwaltliche Beratung und Vertretung zum Erbrecht nun auch für Bordesholm an. Beide Orte liegen gut 10 Kilometer beziehungsweise eine viertelstündige Autofahrt auseinander. Zu meinen weiteren Schwerpunktgebieten als Fach- respektive als Rechtsanwalt gehören das Arbeits-, Miet- sowie das Wohnungseigentumsrecht.

Erben - oftmals leichter gesagt als getan

Nach § 1968 BGB, des Bürgerlichen Gesetzbuches ist der Erbe Kostenträger für die Bestattungskosten und zwar unabhängig davon, ob er das Erbe annimmt oder ausschlägt. Artikel 14 des Grundgesetzes garantiert sowohl das Erb- als auch das Eigentumsrecht. Das Erb- und Verjährungsrecht ist zu Beginn des Jahrzehnts geändert und in dem Sinne aktualisiert worden. Das sind einige derjenigen Rahmenbedingungen, unter denen der einzelne Erbfall zu bewerten ist. Jeder von ihnen ist anders und immer wieder eine neue Herausforderung für mich als Erbrechts- Anwalt. 


Was der Erblasser nicht bereits vor seinem Ableben geregelt oder testamentarisch hinterlegt hat, darüber müssen sich anschließend die Erben auseinandersetzen. Das geht erfahrungsgemäß nicht ohne fachkundige juristische Beratung. In Kombination mit meinem Notariat ist es mir zukünftig auch für Erblasser und Erben in Bordesholm möglich, den gesamten Erbvorgang zu regeln. Dabei ist von Vorteil, dass Rechtsberatung sowie notarielle Beurkundung von Verträgen an einem Schreibtisch von mir als Rechtsanwalt & Notar erledigt werden.

Als Ihr Anwalt vertrete ich immer und ausschließlich Ihre Interessen als mein Mandant. In dem ersten Beratungsgespräch wird zunächst die Kostenfrage geklärt, für die es immer eine gute Lösung gibt. Mir als Erbrechts-Anwalt ist daran gelegen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen, wenn Sie Recht haben.